Kleine Patienten und ihre Eltern brauchen dringend Ihre Unterstützung

MEHR SPENDEN, WENIGER ZAHLEN

Ihre Spende an die Ronald McDonald Kinderhilfe ist absetzbar!

Der Verein Ronald McDonald Kinderhilfe wurde in die Spendenbegünstigtenliste des Finanzministeriums (§ 4a Z3 und 4 EStG) aufgenommen.

Rückwirkend mit dem 1. Jänner 2009 können Sie Ihre Spenden an die Ronald McDonald Kinderhilfe bis zu einer Höhe von 10% ihres Vorjahreseinkommens als Sonderausgabe (oder im betrieblichen Bereich als Betriebsausgabe) von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geltend machen.

Machen Sie Ihre Hilfe zu Ihrem Vorteil!
Um diese Steuererleichterung auch für sich zu nützen, sammeln Sie bitte ab sofort Ihre Spendenbelege (Einzahlungsbestätigungen, Zahlscheine, Kontoauszüge bzw. Kreditkartenabrechungen). Am Ende des Jahres machen Sie im Zuge Ihres Steuer-Jahresausgleichs Ihre Gesamtspendensumme geltend. Sie können also ab sofort mehr spenden, ohne dafür mehr Geld zu bezahlen!

Ein Beispiel:
Sie haben in 2011 ein Bruttojahreseinkommen von beispielsweise € 24.000, somit beträgt Ihr Grenzsteuersatz 36,5%*.

Bei Ihrem Jahresausgleich bzw. im Rahmen der Einkommenssteuer werden Ihnen 36,5% Ihrer Spende an die Ronald McDonald Kinderhilfe angerechnet**:
Bei einer Spende von € 50 zahlen Sie nur € 31,75!
Bei einer Spende von € 100 zahlen Sie nur € 63,50!


* Information zur Lohn- bzw. Einkommenssteuer ab 1.1.2009:
Jahreseinkommen € 11.000 - € 25.000: Grenzsteuersatz 36,50%
Jahreseinkommen € 25.000 - € 60.000: Grenzsteuersatz: 43,214%
Jahreseinkommen ab € 60.000: Grenzsteuersatz: 50%

** Alle Informationen zum Thema Spendenabsetzbarkeit sind ohne Gewähr. Sie dienen lediglich zur Auskunft und stehen unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Gesetzesentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage StRefG 2009 , auf dem die Informationen basieren, vom Parlament beschlossen wird und rückwirkend mit 1.1.2009 in Kraft tritt und für die Ronald McDonald Kinderhilfe gültig ist. Jedwede Haftung, insbesondere für nicht eingetretene Ersparnisse, ist ausgeschlossen.